
Partikelfilter
Zum 01. April 2007 trat die Gesetzesänderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes in Kraft welches Haltern von Diesel-Fahrzeugen, die einen Partikelfilter nachrüsten, einen Steuernachlass von bis zu 330 € gewährt.
Für nicht nachgerüstete Fahrzeuge, die bis Ende 2006 erstmals zugelassen worden sind, sowie für neue Fahrzeuge, die den voraussichtlichen Euro-5-Grenzwert für Partikelmasse von 0,005 Gramm pro Kilometer nicht einhalten, erhöht sich der Steuersatz je angefangener 100 cm³ Hubraum um 1,20 €.
Dieses sind für ein Diesel-Fahrzeug mit 2000 cm³ Hubraum eine jährliche steuerliche Mehrbelastung
von 24 €.
Bei Fahrzeugen, die zum Zeitpunkt der Umrüstung älter als 5 Jahre sind oder eine Laufleistung von mehr als 80.000 KM aufweisen verlangt der Gesetzgeber, dass der vorgeschaltete Oxidations-Kat zuvor erneuert werden muss. Durch diese Austauschpflicht bei der Nachrüstung eines Partikelfilters können zusätzliche Kosten anfallen.
Beispiele von entstehenden Nachrüstungskosten:
| Modell | Baujahr | Kosten* | Plakette |
| BMW 120d | ab Baujahr 04.2004 | ab 714 € zuzüglich Monatgekosten | Erhält nach Nachrüstung die die grüne Plakette |
| BMW 320td | Ab Baujahr 06.2001 | ab 773,50 € zuzüglich Montagekosten | Erhält nach Nachrüstung die die grüne Plakette |
| BMW 530d | Ab Baujahr 06.1999 | ab 892,50 € zuzüglich Montagekosten | Erhält nach Nachrüstung die die grüne Plakette |
| BMW X5 | ab Baujahr 03.2001 | ab 892,50 zuzüglich Montagekosten | Erhält nach Nachrüstung die die grüne Plakette |
* Preise inkl. MwSt.
