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Partikelfilter

Partikelfilter

Zum 01. April 2007 trat die Gesetzesänderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes in Kraft welches Haltern von Diesel-Fahrzeugen, die einen Partikelfilter nachrüsten, einen Steuernachlass von bis zu 330 € gewährt.

Für nicht nachgerüstete Fahrzeuge, die bis Ende 2006 erstmals zugelassen worden sind, sowie für neue Fahrzeuge, die den voraussichtlichen Euro-5-Grenzwert für Partikelmasse von 0,005 Gramm pro Kilometer nicht einhalten, erhöht sich der Steuersatz je angefangener 100 cm³ Hubraum um 1,20 €.

Dieses sind für ein Diesel-Fahrzeug mit 2000 cm³ Hubraum eine jährliche steuerliche Mehrbelastung
von 24 €.

Bei Fahrzeugen, die zum Zeitpunkt der Umrüstung älter als 5 Jahre sind oder eine Laufleistung von mehr als 80.000 KM aufweisen verlangt der Gesetzgeber, dass der vorgeschaltete Oxidations-Kat zuvor erneuert werden muss. Durch diese Austauschpflicht bei der Nachrüstung eines Partikelfilters können zusätzliche Kosten anfallen.

 

Beispiele von entstehenden Nachrüstungskosten:

 

ModellBaujahrKosten*Plakette
BMW 120dab Baujahr 04.2004ab 714 € zuzüglich MonatgekostenErhält nach Nachrüstung die die grüne Plakette
BMW 320tdAb Baujahr 06.2001ab 773,50 € zuzüglich MontagekostenErhält nach Nachrüstung die die grüne Plakette
BMW 530dAb Baujahr 06.1999ab 892,50 € zuzüglich MontagekostenErhält nach Nachrüstung die die grüne Plakette
BMW X5ab Baujahr 03.2001ab 892,50 zuzüglich MontagekostenErhält nach Nachrüstung die die grüne Plakette

* Preise inkl. MwSt.